Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Hier einige Informationen, die sich vor allem an die Bedürfnisse meine Kund*innen richten.
Es handelt sich um einen informativen Überblick, der nicht alle Vorgaben und Bereiche vollständig abdeckt.
Für eine rechtlich verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen/eine Jurist*in.
Sprungmarken zu den Inhalten:
- Um was geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
- Wer ist vom BFSG ausgenommen?
- Gesetzliche Vorgaben
- Welche Bestandteile einer Website fallen unter das BFSG?
- Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei Websites
- Checkliste: Barrierefreiheit für digitale Inhalte
- Wie können PDFs und Dokumente barrierefrei gestaltet werden?
- Erklärung zur Barrierefreiheit
Um was geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
Das BFSG soll Menschen mit Behinderungen helfen, besser am digitalen Leben teilzunehmen. Es legt einheitliche Standards fest, damit digitale Angebote für Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen genauso gut nutzbar sind wie für alle anderen.
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten, es gibt allerdings Übergangsfristen.
Ausnahmen gelten u. a. für Inhalte Dritter, die nicht unter der Kontrolle des Anbieters stehen, und für Webseiteninhalte, die als Archiv gelten.
Barrierefreiheit umfasst: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit.
Wer ist vom BFSG ausgenommen?
Vom BFSG nicht betroffen sind:
- Privatpersonen, die keine gewerblichen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucher*innen anbieten.
- z. B. private Blogs oder persönliche Websites
- kleine Hobby-Websites oder Vereinsseiten ohne kommerzielle Absicht
- Kleinunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind ebenfalls von der Pflicht ausgenommen.
Gesetzliche Vorgaben
Seit 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Barrierefreiheit wird u. a. durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. definiert. Rechtlich gelten Websites als barrierefrei, wenn sie die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 erfüllen.
Konformitätsstufen nach WCAG – Geltung der Web Content Accessibility Guidelines
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2.) beachtet werden. Die Anforderungen des WCAG werden hierbei in drei Konformitätsstufen unterteilt:
- Level A: Grundlegende Anforderungen
- Level AA: Erweitertes Niveau (z. B. für eine breite Nutzer*innengruppe)
- Level AAA: Höchstes Niveau (für Menschen mit schweren Einschränkungen)
Welche Bestandteile einer Website fallen unter das BFSG?
Im Grunde genommen alles, aber zur Übersicht liste ich es auf:
- Navigation und Menüführung (Screenreader tauglich)
- Texte und Bilder (semantische Struktur, Alternativtexte)
- Formulare und Eingabefelder (per Tastatur bedienbar)
- Videos und Audioinhalte (mit Untertiteln oder Beschreibungen)
- PDF-Dokumente (müssen barrierefrei sein)
- Interaktive Elemente wie Buttons und Links (müssen klar erkennbar sein und mit der Tastatur zu bedienen sein).
- Eingebettete Inhalte (z. B. Zahlungsprozesse, Videos)
- Kontaktformulare, Buchungsformulare, Terminvereinbarungen
- Newsletter mit Produktangeboten
- Cookie-Einwilligungsbanner (in den meisten Fällen)
Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei Websites
Ein paar Tipps um den Ist Zustand der Website zu testen und über die weitere Vorgehensweite nachzudenken.
1. Ist-Zustand & Analyse
- Automatische Tests mit WAVE, axe DevTools, Google Lighthouse
- Manuelle Prüfungen mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver). Firefox bietet mit der F9 Taste die Möglichkeit, sich Seiten vorlesen zu lassen, Kontraste zu ändern, ebenso wie Textgrößen.
- Beratung durch Barrierefreiheits-Expert*innen
- Selbst testen: Tastaturbedienbarkeit, Überschriften, Metaangaben, Alternativtexte, Kontraste, Vergrößerbarkeit, Formulare, Video, Lesereihenfolge
2. Maßnahmenplan
- Dringliche Maßnahmen priorisieren (z. B. fehlende Alternativtexte)
- Zuständigkeiten und Fristen definieren
3. Regelmäßige Prüfungen
Je häufiger eine Website geändert wird, desto regelmäßiger muss kontrolliert werden, ob noch alle Maßnahmen greifen.
Checkliste: Barrierefreiheit für digitale Inhalte
Websites müssen nach BFSG und WCAG 2.1 so gestaltet sein, dass alle Nutzer sie ohne Einschränkungen verwenden können.
1. Wahrnehmbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität
- Anpassbare Schriftgrößen: Texte müssen in ihrer Größe anpassbar sein (bis zu 200%), ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
- Alternativtexte: Bilder, Grafiken und Icons müssen mit Alternativtexten versehen sein, der den Inhalt des Dargestellten beschreibt.
Unverlinkte Grafiken – Bildinformation beschreiben. Verlinkte Grafiken – Name des Linkziels angeben. Grafik löst eine Aktion aus – diese beschreiben. - Untertitel für Videos, Audio-Beschreibungen
- Optimierte Farbkontraste: Farben und Kontraste müssen für Menschen mit Sehbehinderungen optimiert sein. Bei normalem Text mind. 4,5:1.
- Lesbarkeit (keine störenden Hintergründe)
- Barrierefreie Captchas: Keine rein visuellen Captchas verwenden zusätzlich alternative Audio-Versionen oder mathematische Abfragen anbieten.
2. Bedienbarkeit
- Tastatursteuerung aller Funktionen
- Sinnvolle Tab-Reihenfolge und Fehlerkennzeichnung in Formularen
- Sichtbarer Fokus: Fokus: DerFokus muss sichtbar sein, damit Nutzer*innen erkennen können, welches Element gerade aktiv ist.
- Mausunabhängigkeit (z. B. Tabulator, Enter) Formulare, Buttons und Schaltflächen müssen auch ohne Maus bedienbar sein.
- Keine erzwungenen Zeitlimits für Eingaben oder Aktionen. So wie keine zeitlich begrenzten Interaktionen, ohne eine Verlängerungsmöglichkeit.
- Sprachsteuerung und Autovervollständigung
- Vorhersehbares Verhalten ohne Sprünge
3. Verständlichkeit
- Logische Navigation verlässlich, gut Bedienbar und logisch aufgebaut.
- Stabile Menüstruktur
- Klare Fehlermeldungen mit Handlungsanweisungen z.B. „Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer ein“ statt „Ungültige Eingabe“.
- Einfache, verständliche Sprache: Keine unnötig komplizierten Formulierungen oder übermäßiger Fachjargon.
- Erklärung von Fachbegriffen und Abkürzungen
- Visuelle Hierarchie klar und verlässlich.
- Leicht zugängliche Seiten wie AGB, Impressum, Hilfe (max. 3 Klicks)
- Orientierungshilfen wie Brotkrumen-Navigation
4. Robustheit
- Valides, semantisches HTML fördert die Kompatibilität z.B. mit Screenreadern ( z.B. Überschriften H1 bis H6)
- ARIA-Rollen bei Navigationselementen oder Akkordeons
- Einheitliches Layout ohne plötzliche Änderungen
Wie können PDFs und Dokumente barrierefrei gestaltet werden?
Da PDF oft rechtlichen Informationen z.B. AGB’s oder andere rechtlich relevanten PDF’s enthalten, die für Verträge oder den Verkauf wichtig sind, müssen sie barrierefrei sein. Deswegen gehe ich auf sie gesondert ein.
Wichtige Anforderungen:
- Kein Text als Bild – durchsuchbare Schrift verwenden
- Logische Überschriftenstruktur und sinnvolle Text-Formatierung.
- Alternativtexte für Bilder, Beschreibung des Bildinhalts.
- Barrierefreie Tabellen
- Korrekte Lesereihenfolge
- Sinnvolle Metadaten wie Dokumententitel
- Gute Farbkontraste (z. B. bei Rot-Grün-Schwäche)
- Ausreichende Schriftgrößen, gut lesbare Schriftarten
Alternativ: Falls PDF-Dokumente nicht barrierefrei gestaltet werden können, sollte es eine alternative HTML-Version oder ein barrierefreies Word-Dokument geben.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie informiert, inwieweit eine Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt und bietet Nutzer*innen die Möglichkeit, Barrieren zu melden.
Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein und natürlich barrierefrei gestaltet sein.
Gute Positionen sind im Footer, Impressum oder den AGB.
Muster: Erklärung zur Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Allgemeine Beschreibung: Z.B. Unsere Website bietet Beratungen zur Ernährung an.
Angaben gem. Art. 246 EGBGB:
Maxi Musterfrau
Freiheitsstraße 1
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 12345
E-Mail: maxi.musterfrau@beispiel.de
Gesetzliche Grundlagen:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG und der Verordnung zum BFSG
Erfüllung der Anforderungen:
Unsere Website wurde gemäß WCAG 2.2 Level AA barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass unser Angebot für alle Menschen zugänglich ist.
Funktionale Leistungen: wir stellen sicher, dassunsere Website auch von Nutzer*innen mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können.
- Visuelle Alternativen: Inhalte sind ohne Farbunterscheidung nutzbar, Alternativtexte vorhanden.
- Audiofähigkeiten: Nutzung ohne Hörvermögen möglich.
- Manuelle Interaktion: keine feinmotorischen Anforderungen. Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
- Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
- Kognitive Unterstützung: einfache Nutzung, Navigation und Inhalte.
- Privatsphäre: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer*innen.
- Regelmäßige Prüfung: Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden
Hinweis: Diese Erklärung ist ein Beispiel und keine juristische Vorlage. Ich bin keine Juristin.
Letztendlich
Jeder Schritt zu mehr Barrierefreiheit zählt. Die eigene Website barrierefrei zu machen ist ein fortlaufender Prozess, hauptsache man fängt damit an. Damit trägt man zu einem zugängigen Internet für alle bei.

