Was ist eine Datenschutzerklärung und wer benötigt sie?

Infos zur Datenschuterklärung von Webdesign Saarbrücken

Ein Webanbieter muss danach dem Nutzer/Websitebesucher über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten Auskunft geben.  Ebenso muss er über etwaige Weitergaben von Daten informieren. Dies sollte zu Beginn des Nutzungsvorgangs geschehen.

Da dies zu Beginn des Nutzungsvorgangs auf einer Website schwierig ist, sollte es bei gleichzeitiger Unterrichtung bei Erhebung grundsätzlich ausreichend sein. Die Information (Datenschutzerklärung) muss außerdem jederzeit abrufbar sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Datenschutzerklärung genauso wie das Impressum als feste Seite zu erstellen.

Die wichtigsten Inhalte sind Datenerhebungen wie zum Beispiel:

In jedem dieser Fälle sollte auf das Widerspruchsrecht der Betroffenen hingewiesen und im Fall der Analysetools auch eine technische Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werden. Außerdem müssen stets die Zwecke angegeben werden, zu denen die Daten verwendet und an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden.

Fehlt  die Datenschutzerklärung, stellt das nach dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.11.2015 einen abmahnbaren wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Nach oben scrollen