§ 1 Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Holleck-Weithmann Webdesign, Großherzog-Friedrich Str. 83b, 66121 Saarbrücken. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Geltungsbereich
Holleck-Weithmann Webdesign erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Holleck-Weithmann Webdesign behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde erkennt die AGB von Holleck-Weithmann Webdesign an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen Holleck-Weithmann Webdesign im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 3 Angebote, Vertragsabschluß
Mit der Auftragserteilung an Holleck-Weithmann Webdesign, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Holleck-Weithmann Webdesign zurückzutreten.
§ 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt Holleck-Weithmann Webdesign von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und / oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Holleck-Weithmann Webdesign haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Des weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten im Rahmen der Holleck-Weithmann Webdesign nicht gestattet. Die Holleck-Weithmann Webdesign ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die Holleck-Weithmann Webdesign berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
§ 5 Leistungen, Haftung, Schadenersatz
Die Dienstleistung von Holleck-Weithmann Webdesign umfasst die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im Web. Sowie, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.
Holleck-Weithmann Design haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Holleck-Weithmann Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Holleck-Weithmann Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Für die Abspeicherung der aktuellen Daten (Datenbank und System-Daten) hat der Besitzer die eigene Verantwortung, insofern kein ausdrücklich schriftlicher Vertrag existiert, indem dies anders geregelt ist.
Holleck-Weithmann Webdesign übenimmt nach Abnahme der Website keine Verantwortung für Angriffe auf die Website von außen, Funktionsstörrungen von Modulen/Plugins und den CMS-System selbst, sowie Störungen von Seiten des Providers.
§ 5.1 Domainbeschaffung
Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird Holleck-Weithmann Webdesign zwischen dem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Holleck-Weithmann Webdesign hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt Holleck-Weithmann Webdesign hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
§ 5.2 Anmeldung bei Suchmaschinen
Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch Holleck-Weithmann Webdesign nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung.
§ 5.3 Erstellung und Testung von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Holleck-Weithmann Webdesign nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, wird keine Garantie für Fehler übernommen, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von Holleck-Weithmann Webdesign gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von Holleck-Weithmann Webdesign kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Holleck-Weithmann Webdesign übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Holleck-Weithmann Webdesign ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet Holleck-Weithmann Webdesign nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Holleck-Weithmann Webdesign eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Holleck-Weithmann Webdesign die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Holleck-Weithmann Webdesign ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
§ 5.4 Übertragung der Daten auf den Server
Holleck-Weithmann Webdesign haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Holleck-Weithmann Webdesign ausgeschlossen. Holleck-Weithmann Webdesign ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
§ 5.5 Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit Holleck-Weithmann Webdesign abgeschlossen, ist sie dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
§ 6 Abnahme / Vertragsrücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Holleck-Weithmann Webdesign berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Holleck-Weithmann Webdesign 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.
§ 7 Vertragsdauer
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Holleck-Weithmann Webdesign vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
§ 8 Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht / Nutzungsrechte
An allen vom Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich Holleck-Weithmann Webdesign das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Holleck-Weithmann Webdesign bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Urheberrechte an erstellten Skripten und Programmen. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Dem Kunden ist ohne Genehmigung von Holleck-Weithmann Webdesign nicht gestattet, am Aufbau, der Gestaltung o.ä. der Internetseiten Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern. Der Kunde darf das von Holleck-Weithmann Webdesign erstellte Werk nicht unter anderem Namen veröffentlichen. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der Designer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§9 Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§10 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
§11 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Stundenlohn gesondert berechnet. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
§ 13 Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.